Gemeinde Stadecken-Elsheim aktuell -
Gemeinde Stadecken-Elsheim
Wasser darf derzeit nicht aus oberirdischen Gewässern entnommen werden.
Wasser darf derzeit nicht aus oberirdischen Gewässern entnommen werden.
vor 5 Stunden
Hitze und Trockenheit fordern ihren Tribut, die heimischen Gewässer drohen auszutrocknen. Dem Appell folgt nun eine Allgemeinverfügung der Unteren Wasserbehörde, die die Entnhame von Oberflächenwasser verbietet.
Aufgrund der Hitze in den vergangenen Wochen und dem ausbleibenden Regen führen die meisten Gewässer im Landkreis Mainz-Bingen immer weniger Wasser. Erste Bäche und Weiher sind bereits ausgetrocknet. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit reicht der kürzlich veröffentlichte Appell nicht mehr aus. Zum Schutz der Gewässer sowie der dort lebenden Tiere hat die Kreisverwaltung Mainz-Bingen als Untere Wasserbehörde nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern grundsätzlich verbietet.
Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Gräben, Flüssen, Teichen und Seen im Landkreis Mainz-Bingen gilt voraussichtlich bis zum 30.September 2026 Das Verbot gilt auch für die Wasserentnahme mit Handschöpfgeräten wie Eimern oder Gießkannen. Ausgenommen von dem Verbot ist die Entnahme von Wasser im Brandfall durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sowie bestehende Erlaubnisse der Wasserbehörden zur Wasserentnahme. Zu beachten sind die in diesen Erlaubnissen enthaltenen Bestimmungen für Perioden mit geringer Wasserführung.
Wer mehr wissen will über den Wasserstand der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers: Informationenüber die Situation im Landkreis Mainz-Bingen und bundesweit stehen seit dem 15. Juli 2026 allen Bürgerinnen und Bürgern im bundesweiten Niedrigwasserinformationssystem NIWIS zur Verfügung.
Da sich derzeit keine lang anhaltenden Niederschläge abzeichnen, ist eine Verbesserung des Zustandes der Gewässer nicht zu erwarten. Damit droht eine dauerhafte Beeinträchtigung und Verschlechterung des Naturhaushalts und der Gewässerökologie, wenn das Wasser weiterhin unbegrenzt aus den genannten Gewässern entnommen wird.
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis sowie um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
(Quelle Kreisverwaltung Mainz-Bingen)
Für weitere Informationen zur vollständigen Allgemeinverfügung folgen Sie dem Link der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Aufgrund der Hitze in den vergangenen Wochen und dem ausbleibenden Regen führen die meisten Gewässer im Landkreis Mainz-Bingen immer weniger Wasser. Erste Bäche und Weiher sind bereits ausgetrocknet. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit reicht der kürzlich veröffentlichte Appell nicht mehr aus. Zum Schutz der Gewässer sowie der dort lebenden Tiere hat die Kreisverwaltung Mainz-Bingen als Untere Wasserbehörde nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern grundsätzlich verbietet.
Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Gräben, Flüssen, Teichen und Seen im Landkreis Mainz-Bingen gilt voraussichtlich bis zum 30.September 2026 Das Verbot gilt auch für die Wasserentnahme mit Handschöpfgeräten wie Eimern oder Gießkannen. Ausgenommen von dem Verbot ist die Entnahme von Wasser im Brandfall durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sowie bestehende Erlaubnisse der Wasserbehörden zur Wasserentnahme. Zu beachten sind die in diesen Erlaubnissen enthaltenen Bestimmungen für Perioden mit geringer Wasserführung.
Wer mehr wissen will über den Wasserstand der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers: Informationenüber die Situation im Landkreis Mainz-Bingen und bundesweit stehen seit dem 15. Juli 2026 allen Bürgerinnen und Bürgern im bundesweiten Niedrigwasserinformationssystem NIWIS zur Verfügung.
Da sich derzeit keine lang anhaltenden Niederschläge abzeichnen, ist eine Verbesserung des Zustandes der Gewässer nicht zu erwarten. Damit droht eine dauerhafte Beeinträchtigung und Verschlechterung des Naturhaushalts und der Gewässerökologie, wenn das Wasser weiterhin unbegrenzt aus den genannten Gewässern entnommen wird.
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis sowie um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
(Quelle Kreisverwaltung Mainz-Bingen)
Für weitere Informationen zur vollständigen Allgemeinverfügung folgen Sie dem Link der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Weitere Informationen
von Alexandra Stabel