Gemeinde Stadecken-Elsheim aktuell -
Gemeinde Stadecken-Elsheim
Leinenpflicht für Hunde
Leinenpflicht für Hunde
vor 3 Tagen
Laut der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde dürfen Hunde innerhalb der bebauten Ortslagen nur von geeigneten Personen an kurzer Leine geführt werden – eine Ausnahme gibt es hier nicht. Damit soll sichergestellt werden, dass niemand durch Hunde gefährdet oder belästigt wird.
Die Abteilung „Bürgerdienste“ der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm weist darauf hin, dass Verstöße dagegen mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Außerhalb der geschlossenen Ortschaften dürfen Hunde grundsätzlich frei laufen, vorausgesetzt, sie sind gegen Tollwut geschützt, hören zuverlässig auf ihre Besitzer und lassen sich bei Annäherung anderer Menschen oder Tiere sofort anleinen – ohne Aufforderung.
Dennoch empfiehlt die Verwaltung sehr, Hunde auch in Feld, Wald und Flur
stets anzuleinen, um Konflikte mit anderen Tieren oder Menschen zu vermeiden.
Immer wieder kommt es zu Situationen, in denen Hunde ihrem natürlichen Jagdtrieb folgen, Rehe aufscheuchen und über längere Zeit über Felder und durch Weinberge hetzen.
Solche Situationen sind nicht nur aus tierschutzrechtlicher Sicht problematisch, sondern bringen auch großen Stress für die Wildtiere mit sich. Die Verbandsgemeinde möchte alle Hundehalterinnen und -halter herzlich bitten, Rücksicht zu nehmen – sowohl auf Mitmenschen als auch auf unsere heimische Tierwelt. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass sich alle wohl und sicher fühlen.
Quelle VG Nieder-Olm
Die Abteilung „Bürgerdienste“ der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm weist darauf hin, dass Verstöße dagegen mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Außerhalb der geschlossenen Ortschaften dürfen Hunde grundsätzlich frei laufen, vorausgesetzt, sie sind gegen Tollwut geschützt, hören zuverlässig auf ihre Besitzer und lassen sich bei Annäherung anderer Menschen oder Tiere sofort anleinen – ohne Aufforderung.
Dennoch empfiehlt die Verwaltung sehr, Hunde auch in Feld, Wald und Flur
stets anzuleinen, um Konflikte mit anderen Tieren oder Menschen zu vermeiden.
Immer wieder kommt es zu Situationen, in denen Hunde ihrem natürlichen Jagdtrieb folgen, Rehe aufscheuchen und über längere Zeit über Felder und durch Weinberge hetzen.
Solche Situationen sind nicht nur aus tierschutzrechtlicher Sicht problematisch, sondern bringen auch großen Stress für die Wildtiere mit sich. Die Verbandsgemeinde möchte alle Hundehalterinnen und -halter herzlich bitten, Rücksicht zu nehmen – sowohl auf Mitmenschen als auch auf unsere heimische Tierwelt. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass sich alle wohl und sicher fühlen.
Quelle VG Nieder-Olm
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von Alexandra Stabel